Der Bundesverband BDMP

Der Bund der Militär- und Polizeischützen wurde am 11. August 1979 im Schloß zu Neuhaus/Paderborn gegründet und beim Amtsgericht Paderborn in das Vereinsregister eingetragen.

Als Vorbild für den BDMP diente die British Army Rifle Association. Der Mitgliederkreis umfasst die Gruppen der Bundeswehr-Reservisten, der Polizei- und Grenzschutzbeamten sowie der Sportschützen und Schützen von Zoll und Justiz.

Zielsetzung war es, eine Vereinheitlichung der Regeln herbeizuführen und ein Sportprogramm zu entwerfen, das in besonderer Weise den spezifischen Interessen der vorgenannten Zielgruppen entsprach, ohne dabei militärischen Tendenzen Vorschub zu leisten. Auch Angehörige dieser Zielgruppen aus dem Ausland und den alliierten Streitkräften sind Mitglieder im BDMP. Es gibt im Inland und auch im Ausland eigene Schießleistungsgruppen für diesen Personenkreis.

Der BDMP siedelte sich mit seinem Schießsportprogramm neben bereits bestehenden Verbänden, vor allem dem Deutschen Schützenbund e.V., an und füllte, wie es die kontinuierlich steigenden Mitgliederzahlen belegen, eine Lücke in den gegebenen Möglichkeiten der Ausübung des Schießsports. Das erarbeitete Grundkonzept des BDMP bewährte sich. Gute Kontakte zur britischen National Rifle Association, zur kanadischen Rifle Association und zu den Schießsportverbänden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Israel bestehen seit geraumer Zeit. Seit 1991 nimmt der BDMP als offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland an den internationalen Polizeimeisterschaften in Budweis / CSR teil.

Mit steigenden Mitgliederzahlen bildeten sich innerhalb des BDMP Schießleistungsgruppen als selbständige Unterorganisationen, die das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umfassen. Die schieß- und waffentechnischen Erfahrungen unserer Sportschützen tragen nicht unerheblich zu Entscheidungshilfen bei Behörden und Herstellerfirmen von Sportwaffen und Zubehör bei.

Neben den anderen Schützenverbänden ist der BDMP anerkannter Dachverband und nimmt gemäß seine Aufgaben und Pflichten im Gesetzgebungsverfahren und in den internationalen Verbänden wahr.